Bundesgesetz vom 26. November 1969, mit dem das Gewerbesteuergesetz 1953 und das Finanzausgleichsgesetz 1967 gemäß § 5 Abs. 3 der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1962 ergänzt werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Gewerbesteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 2/

1954, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 191/1954, BGBl. Nr. 59/1955, BGBl. Nr. 303/

1959, BGBl. Nr. 11/1961, BGBl. Nr. 194/1961,

BGBl. Nr. 266/1963, BGBl. Nr. 265/1964, BGBl.

Nr. . 160/1966, BGBl. Nr. 2/1967 und BGBl.

Nr. 44/1968, wird ergänzt wie folgt:

  1. Nach § 29 ist nachstehende Bestimmung einzufügen

    :

    „§ 29 a. Die im § 29 Abs. 1 und 3 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches."

  2. Nach § 36 ist nachstehende Bestimmung einzufügen:

    „§ 36 a. Die im § 34 Abs. 2 und im § 36 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches."

    Artikel II Das Finanzausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 2,

    in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 221/

    1967 wird ergänzt wie folgt:

    Nach § 16 ist nachstehende Bestimmung einzufügen:

    „§ 16 a. Die im § 15 Abs. 1 und 3 und im § 16

    Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer solche des eigenen Wirkungsbereiches."

    Artikel...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT