Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 20. September 1982 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet:
§ 1. Für das Kalenderjahr 1983 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in Höhe von insgesamt 5980 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf die einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt:
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Krankenpflegefachdienst gemäß § 4
des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 102/1961 800
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Gehobene medizinisch-technische Dienste und medizinisch-technischer Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 .. 70
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Sanitätshilfsdienste gemäß § 44 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 .. 800
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Abteilungshelferinnen in den Bereichen der Krankenanstalten der Stadt Wien .. 40
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a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)
für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten der Stadt Wien .. 1925
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Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten der Stadt Wien 825
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Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung 17 (Anstaltenamt) 300
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Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen der Magistratsabteilung 13 (Bildung und außerschulische Jugendbetreuung),
20 (Druckerei und technische Dokumentation),
26 (Gebäude des Kultur-,
Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten), 31
(Wasserwerke), 32 (Maschinentechnik,
Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft),
41 (Stadtvermessung), 42
(Stadtgartenamt), 43 (Städtische Friedhöfe),
44 (Bäder), 47 (Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien), 48 (Stadtreinigung und Fuhrpark), 49 (Forstamt), 52
(Verwaltung der städt. Wohn- und Amtsgebäude), 56 (Städt. Schulverwaltung),
60 (Veterinäramt, Lebensmitteluntersuchungsanstalt,
Markt- und Schlachtbetrieb St. Marx) sowie der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,
der Wiener Stadtwerke-E-Werke und der Wiener...
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