Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Neufestsetzung der Bundeshöchstzahl 1993

Auf Grund des § 12 a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 501/1993, in Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer geändert wird, BGBl. Nr. 503/1993, wird kundgemacht:

§ 1. Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahre...

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