Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung von Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien

131. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung von Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Österreich und Belgien haben einvernehmlich festgestellt, dass der Staatsvertrag vom 12. Jänner 1881 zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Königreiche Belgien wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern, BGBl. Nr. 28/1881, und die Zusatzerklärung zum Auslieferungsvertrage vom 12. Jänner 1881...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT