Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die an wissenschaftlichen Hochschulen, Kunsthochschulen und der Akademie der bildenden Künste in Wien zu entrichtenden Taxen (Hochschul-Taxengesetz 1972) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die an wissenschaftlichen Hochschulen, Kunsthochschulen und der Akademie der bildenden Künste in Wien zu entrichtenden Taxen (Hochschul-Taxengesetz 1972), BGBl. Nr. 76/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 97/1990, wird wie folgt geändert:

  1.   Dem § 1 wird folgender Abs. 3 angefügt:

    „(3) Sofern Taxen, Beiträge und Kostenersätze von Inländern und Ausländern eingehoben werden, sind sie vom zuständigen Organ der Universität (Hochschule) für Inländer und jene Ausländer, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, in gleicher Höhe festzusetzen."

  2.   § 10 Abs. 1 erster Satz lautet:

    „§ 10. (1) Studierende, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und auf die weder ein völkerrechtlicher Vertrag gemäß § 1 Abs. 3 noch § 11 anzuwenden ist, haben zu Beginn des Semesters anläßlich der Inskription einen Studienbeitrag zu entrichten."

  3. Dem § 10 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

    „Die Höhe des Studienbeitrages, der anläßlich der Inskription eines internationalen Studienprogramms (§ 13 a AHStG) zu entrichten ist, hat das oberste Kollegialorgan für Studierende jener Universitäten im Ausland, mit denen das internationale Studienprogramm durchgeführt wird, unter Berücksichtigung jener Studiengebühren, die österreichische Studierende an diesen Partneruniversitäten im Rahmen dieses internationalen...

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