Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, die Statistikverordnung für nicht-landesfondsfinanzierte Krankenanstalten sowie die Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten geändert werden

18. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, die Statistikverordnung für nicht-landesfondsfinanzierte Krankenanstalten sowie die Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten geändert werden

Aufgrund der §§ 4, 7 Abs. 4 und 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/2004, wird verordnet:

Artikel 1

Die Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 639/2003, wird wie folgt geändert:

1. § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

(3) Die Änderungen der Satzarten M01 und M04 in der Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft. Sie sind erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2007 anzuwenden. Die Änderung der Satzarten K11, K12 und K14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2007 ist erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2008 anzuwenden.

2. In der Anlage 2 lautet die Satzart M01 - Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB) wie folgt:

"Satzart M01 - Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)

Feld Pos. Länge in Byte Datenformat
Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 4 6 alphanumerisch
Aufnahmezahl 10 10 alphanumerisch
Plausibilitätskennzeichen 20 1 numerisch
Geburtsdatum 21 8 numerisch
Geschlecht 29 1 alphanumerisch
Staatsbürgerschaft 30 3 alphanumerisch
Hauptwohnsitz - Staat 33 3 alphanumerisch
Hauptwohnsitz - Postleitzahl 36 6 alphanumerisch
Aufnahmeart 1 42 1 alphanumerisch
Aufnahmeart 2 43 1 alphanumerisch
Aufnahmeart 3 44 1 alphanumerisch 1)
Zugewiesen von - Art (Aufnahmeart 4) 45 2 alphanumerisch 1)
Zugewiesen von - Identifikationsnummer 47 6 alphanumerisch 4)
Aufnahmedatum 53 8 numerisch
Entlassungsart 1 61 1 alphanumerisch 2)
Zugewiesen an - Art (Entlassungsart 2) 62 2 alphanumerisch 1)
Zugewiesen an - Identifikationsnummer 64 6 alphanumerisch 4)
Entlassungsdatum 70 8 numerisch 3)

1) Diese Datenfelder sind nicht zu befüllen.
2) Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Pfleglinge ist dieses Datenfeld mit dem Kennzeichen "V" zu befüllen.
3) Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Pfleglinge ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4) Diese Datenfelder sind ausschließlich für transferierte Pfleglinge entsprechend zu befüllen."

3. In der Anlage 2 entfällt bei der Satzart M04 - Medizinische Einzelleistungen (DLB) die Fußnote 2).

4. In der Anlage 2 lautet bei den Satzarten K11 -...

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