Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Registrierung von Verträgen über die Vermehrung von Saatgut in Drittländern, BGBl. Nr. 99/1995

Auf Grund der §§ 108 und 113 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Registrierung von Verträgen über die Vermehrung von Saatgut in Drittländern, BGBl. Nr. 99/1995, wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Personen, die im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 mit in Drittländern niedergelassenen Saatgutvermehrern Saatgutvermehrungsverträge...

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