Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des Österreichischen Normungsinstitutes zur Zertifizierung von Produkten

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet:

§ 1. Das Österreichische Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Produkten nach ÖNORMEN und normativen Dokumenten in nachfolgenden Bereichen:

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT