Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2010 und 2011
118. Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes?Gleichbehandlungsgesetzes (B?GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2004, wird verlautbart:
Inhaltsverzeichnis
Art / Paragraf | Gegenstand / Bezeichnung |
Präambel | |
1. AbschnittDarstellung des Ist?Zustandes (STICHTAG 1. JULI 2009) | |
§ 1. | Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof |
§ 2. | Darstellung der Frauenquote |
§ 3. | Verwendung im Prüfungsdienst |
§ 4. | Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils |
§ 5. | Aus- und Weiterbildung |
§ 6. | Bewerbungen |
§ 7. | Arbeitszeitregelung |
§ 8. | Unterrepräsentation |
§ 9. | Kommissionen und Arbeitsgruppen |
2. Abschnitt | |
§ 10. | Darstellung des Soll?Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen |
3. Abschnitt | |
Fluktuation, Prognose bis einschliesslich 2015 und verbindliche Vorgaben | |
§ 11. | Fluktuation und Prognose |
§ 12. | Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteiles in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2011 gemäß § 11a Abs. 3 B?GlBG |
4. Abschnitt | |
Besondere verbindliche Förderungsmassnahmen für Frauen gemäss § 11a Abs. 3 B?GlBG | |
§ 13. | Organisation |
§ 14. | Aufnahme und beruflicher Aufstieg |
§ 15. | Aus? und Fortbildung |
§ 16. | Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete |
§ 17. | Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten |
Präambel
Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.
Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mit zu tragen.
Der Rechnungshof weist im Jahr 2009 bei 308 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 42,5 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in der Verwendungsgruppe A1 und A2 zusammensetzt, ist der %?Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1994/1995 auf das nahezu Dreifache angestiegen (von 11,5 % auf 32,9 %). Im Bereich der Sektionsleitung wird die 40 %?Quote bereits erfüllt.
1. Abschnitt
Darstellung des Ist?Zustandes (STICHTAG 1. JULI 2009) Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof
§ 1. Der Frauen? und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:
Verwendungs-gruppe | Frauenanteil | %?Anteil an Gesamt-belegschaft | Männeranteil | %?Anteil an Gesamt-belegschaft | Beschäftigte Gesamt |
A1 | 65 | 32,02 | 138 | 67,98 | 203 |
A2 | 16 | 39,02 | 25 | 60,98 | 41 |
A3 | 37 | 88,10 | 5 | 11,90 | 42 |
A4 | 10 | 90,91 | 1 | 9,09 | 11 |
A5 | 1 | 25,00 | 3 | 75,00 | 4 |
A6 | 0 | 0,00 | 1 | 100,00 | 1 |
A7 | 2 | 33,33 | 4 | 66,67 | 6 |
Gesamt | 131 | 42,53 | 177 | 57,47 | 308 |
Darstellung der Frauenquote
§ 2. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %, wobei aber in der Verwendungsgruppe A1/9 die Frauenquote von 40 % erfüllt ist. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2008/2009 ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 29,51 % auf 32,02 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 37,74 % auf 39,02 % zu verzeichnen.
Verwendung im Prüfungsdienst
§ 3. Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.
Von 308 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 243 im Prüfungsdienst tätig; 80 Prüferinnen (32,92 %) stehen 163 Prüfern (67,08 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2008/2009: 31 % bzw. 69 %).
Die...
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