Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission sowie die Entgeltverordnung geändert werden

Artikel I

Änderung der Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission Auf Grund des § 112 Abs. 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2001, wird verordnet:

Die Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission, BGBl. II Nr. 219/1998,

wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 wird der Wert von „900 S“ durch den Wert von „65,41 Euro“ und der Wert von „3600 S“ durch den Wert von „261,62 Euro“ ersetzt.

  2. In § 2 wird der Wert von „450 S“ durch den Wert von „32,70 Euro“ und der Wert von „1800 S“ durch den Wert von „130,81 Euro“ ersetzt.

  3. Nach § 4 wird folgender § 5 angefügt:

    „§ 5. Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 380/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

    Artikel II

    Änderung der Entgeltverordnung Auf Grund des § 54 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2001, wird verordnet:

    Die Verordnung, mit der Entgeltobergrenzen für Telekommunikationsverbindungen festgelegt werden, BGBl. II Nr. 158/1999, wird wie folgt geändert:

  4. In § 2 wird der Wert von „1 S“ durch den Wert von „0,0727 Euro“ ersetzt.

  5. In § 4 Abs. 2 wird der Wert von „1 S“ durch den Wert von „0,0727 Euro“ ersetzt.

  6. In § 4 Abs. 3 wird der Wert...

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