Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die AIVG-Auszahlungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 54 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/ 1994, des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete, BGBl. Nr. 174/1963, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 22/1964 und der Kundmachung BGBl. Nr. 300/1993, des § 13 des Sonderunterstützungsgesetzes, BGBl. Nr. 642/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994, und Art. XXI des Karenzurlaubserweiterungsgesetzes, BGBl. Nr. 408/1990, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/ 1994 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die AlVG-Auszahlungsverordnung, BGBl. Nr. 60/1994, wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Abs. 1 lautet:

    „(1) Die Anweisung der im § 1 angeführten Leistungen obliegt der örtlich zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice."

  2. Im § 2 Abs. 2 wird der Ausdruck „Dem nach Abs. 1 zuständigen Arbeitsamt" durch den Ausdruck „Der nach Abs. 1 zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice" ersetzt.

  3. § 3 Abs. 2 zweiter Satz lautet:

    „Die monatlichen Auszahlungstage gemäß § 51 Abs. 2 AlVG sind vom Arbeitsmarktservice im...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT