Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. August 1987, mit der die Verordnung über die Aufnahmsvoraussetzungen in die Berufspädagogische Akademie geändert wird

Auf Grund des § 113 Abs. 5 und 6 des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 335/

1987, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 9. September 1976, BGBl.

Nr. 541, über die Aufnahmsvoraussetzungen in die Berufspädagogische Akademie, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 461/1986, wird wie folgt geändert:

  1. § 1 lit. c lautet:

    „c) die Festlegung, welche Befähigung als gleichwertig im Sinne des § 113 Abs. 1 und 3 des Schulorganisationsgesetzes anzusehen ist,".

  2. § 2 Abs. 1 lit. a lautet:

    „

    1. Fachgruppe I (allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände):

    Politische Bildung, Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Wirtschaftsrechnen mit Buchführung,

    Kaufmännisches Rechnen, Rechnungswesen,

    Buchführung;".

  3. § 2 Abs. 4 lit. b und c lauten:

    „b) die nach der Gewerbeordnung 1973, BGBl.

    Nr. 50/1974, zu den Tätigkeiten des betreffenden oder eines vergleichbaren Gewerbes zählen oder c) für die die Gewerbeordnung 1973 im betreffenden oder in einem vergleichbaren Gewerbe berechtigt.".

  4. § 3 Abs. 1 lit. b lautet:

    „b) Fachgruppe B (fachlich-praktische Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren und, sofern in Anlage I nicht anderes bestimmt ist, an berufsbildenden höheren Schulen): alle in Anlage I angeführten Unterrichtsgegenstände.".

  5. § 4 Abs. 1 lit. a lautet:

    „a) nach der Reifeprüfung einer Handelsakademie,

    einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe) oder einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe eine mindestens einjährige kaufmännische Praxis,".

  6. In der Anlage I wird a) nach der Zeile „Anstrich und Lackierung" als neue Zeile „Atelier und Werkstätte" eingefügt;

    1. die Zeile „Betriebslaboratorium für die Fachschule für Betriebstechnik" gestrichen;

    2. nach der Zeile „Werken" als neue Zeile

      „Werkstätte" eingefügt;

    3. die Zeile „Werkstätte für Betriebslaboratorium

      (an berufsbildenden mittleren Schulen)"

      gestrichen.

  7. In der Anlage II lautet Z 1.6:

    „1.6 Handelsschule sowie mit dem Ersatz der Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf der Handelsgewerbe verbundene Abschluß

    einer sonstigen berufsbildenden mittleren Schule,".

  8. In der Anlage II lautet Z 2.1:

    „2.1 Einschlägige höhere Schulen:

    2.1.1 Höhere Lehranstalt für Atomenergietechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,

    Elektromechaniker für Schwachstrom, Meß- und Regelmechaniker,

    Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,

    Industriekaufmann, Physiklaborant,

    Werkstoffprüfer, Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-

    oder Elektrotechnik);

    2.1.2 Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft:

    Höhere Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Molker und Käser,

    Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner

    (Garten- und Grünflächengestalter),

    Tierpfleger, Einzelhandelskaufmann,

    Großhandelskaufmann;

    2.1.3 Höhere Lehranstalt für Bekleidungswirtschaft:

    Höhere Lehranstalt für Mode und Kunstgewerbe:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Damenkleidermacher,

    Herrenkleidermacher, Wäschenäher,

    Wäschewarenerzeuger, Strickwarenerzeuger,

    Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,

    Lederbekleidungserzeuger

    (Säckler), Wirkwarenerzeuger;

    2.1.4 Höhere Lehranstalt für Kunstgewerbe:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Bürokaufmann, Dessinateur für Stoffdruck, Gold-, Silber- und Perlensticker, Industriekaufmann, Stickereizeichner,

    Textilmusterzeichner;

    2.1.5 Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Bürokaufmann, Damenkleidermacher,

    Herrenkleidermacher,

    Industriekaufmann, Textilmusterzeichner;

    2.1.6 Höhere gewerbliche Lehranstalt:

    Höhere Abteilung für Mode und Kunstgewerbe:

    2.1.6.1 Fachrichtung Mode:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Bürokaufmann, Damenkleidermacher,

    Industriekaufmann;

    2.1.6.2 Fachrichtung Kunstgewerbe:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Bürokaufmann, Gold-,

    Silber- und Perlensticker, Industriekaufmann,

    Textilmusterzeichner;

    2.1.7 Höhere Lehranstalten für Berufstätige:

    Ihre Einschlägigkeit richtet sich nach denen der höheren Lehranstalten der entsprechenden Fachrichtung;

    2.1.8 Höhere Lehranstalt für Betriebstechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Einzelhandelskaufmann,

    Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,

    der Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung), Mechaniker,

    Büromaschinenmechaniker, Kühlmaschinenmechaniker,

    Kraftfahrzeugmechaniker,

    Kraftfahrzeugelektriker, Landmaschmenmechaniker,

    Feinmechaniker, Waagenhersteller,

    Verpackungsmittelmechaniker,

    Textilmechaniker, Bauschlosser, Betriebsschlosser,

    Schlosser, Stahlbauschlosser,

    Maschinenschlosser, Werkzeugmacher,

    Formenbauer, Modellschlosser, Dreher,

    Universalschweißer, der Lehrberufe des Bereiches Metall (Schmiedeberufe), Physiklaborant,

    Werkstoffprüfer, Universalhärter,

    Technischer Zeichner (Maschinen-,

    Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.9 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —

    Betriebstechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Dreher, Elektromechaniker und -maschinenbauer, Feinmechaniker,

    Maschinenschlosser, Mechaniker,

    Physiklaborant, Schlosser, Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-

    oder Elektrotechnik), Werkstoffprüfer,

    Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineur;

    2.1.10 Höhere Lehranstalt für Biochemie und Schädlingsbekämpfung:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,

    Brauer und Mälzer, Destillateur,

    Chemischputzer, Leder- und Lederwarenfärber,

    Schädlingsbekämpfer, Gemüse-

    und Obstkonservierer, Einzelhandelskaufmann,

    Großhandelskaufmann,

    Drogist;

    2.1.11 Höhere Lehranstalt für Biochemie und biochemische Technologie:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,

    Schädlingsbekämpfer;

    2.1.12 Höhere Lehranstalt für chemische Betriebstechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker;

    2.1.13 Höhere Lehranstalt für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe des Elektrobereiches,

    Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,

    Industriekaufmann, Physiklaborant,

    Werkstoffprüfer, Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-

    oder Elektrotechnik);

    2.1.14 Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig:

    Nachrichtentechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektromechaniker für Schwachstrom, Fernmeldebaumonteur,

    Meß- und Regelmechaniker, Nachrichtenelektroniker,

    Radio- und Fernsehmechaniker,

    Technischer Zeichner (Maschinen-,

    Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.15 Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig:

    Informatik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektromechaniker für Schwachstrom, Fernmeldebaumonteur,

    Meß- und Regelmechaniker, Nachrichtenelektroniker,

    Technischer Zeichner

    (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.16 Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig:

    Biomedizinische Technik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektromechaniker für Schwachstrom, Fernmeldebaumonteur,

    Meß- und Regelmechaniker, Nachrichtenelektroniker,

    Radio- und Fernsehmechaniker,

    Technischer Zeichner (Maschinen-,

    Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.17 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe des Elektrobereiches,

    Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,

    Industriekaufmann, Kraftfahrzeugelektriker,

    Physiklaborant, Werkstoffprüfer,

    Technischer Zeichner (Maschinen-,

    Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.18 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik —

    Ausbildungszweig: Energietechnik und Leistungselektronik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektroinstallateur,

    Elektromechaniker und -maschinenbauer,

    Elektromechaniker für Starkstrom, Meß-

    und Regelmechaniker, Starkstrommonteur,

    Technischer Zeichner (Maschinen-,

    Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.19 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik —

    Ausbildungszweig: Steuerungs- und Regelungstechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektroinstallateur,

    Elektromechaniker und -maschinenbauer,

    Elektromechaniker für Schwachstrom,

    Elektromechaniker für Starkstrom, Meß-

    und Regelmechaniker, Starkstrommonteur,

    Technischer Zeichner (Maschinen-,

    Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);

    2.1.20 Höhere Lehranstalt für elektronische Datenverarbeitung und Organisation:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Bürokaufmann, Großhandelskaufmann,

    Industriekaufmann;

    2.1.21 Höhere Lehranstalt für Feinwerktechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektromechaniker und

    -maschinenbauer, Elektromechaniker für Schwachstrom, Meß- und Regelmechaniker,

    Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,

    Industriekaufmann, der Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung),

    Mechaniker, Büromaschinenmechaniker,

    Kühlmaschinenmechaniker,

    Feinmechaniker, Waagenhersteller, Uhrmacher,

    Verpackungsmittelmechaniker,

    der Lehrberufe des Bereiches Metall

    (Schlosserberufe mit Ausnahme des Lehrberufes Bergwerksschlosser — Maschinenhäuer),

    Optiker, Feinoptiker;

    2.1.22 Höhere Lehranstalt für Flugtechnik:

    Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler der Lehrberufe Elektromechaniker für Schwachstrom, Nachrichtenelektroniker,

    Fernmeldebaumonteur, Einzelhandelskaufmann,

    Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,

    der Lehrberufe des Bereiches...

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