Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

363. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I Nr. 150/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2023, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 3, des Bundesgesetzes über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2022,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2023,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. II Nr. 375/2022, wird wie folgt geändert:Die Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 2 Abs. 3 entfällt Z 3; Z 4 und 5 enthalten die Ziffernbezeichnungen In Paragraph 2, Absatz 3, entfällt Ziffer 3 ;, Ziffer 4 und 5 enthalten die Ziffernbezeichnungen ?3.? und ?4.?.

2.Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Text des § 5 erhält die Absatzbezeichnung Der bisherige Text des Paragraph 5, erhält die Absatzbezeichnung ?(1)?.

3.Novellierungsanordnung 3, In § 5 Abs. 1 wird die Wortfolge In Paragraph 5, Absatz...

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