Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der die Meldeverordnung betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken ? Meldeverordnung FinStab 2018 der Oesterreichischen Nationalbank geändert wird (FinStab Novelle 2020)

447. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der die Meldeverordnung betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken ? Meldeverordnung FinStab 2018 der Oesterreichischen Nationalbank geändert wird (FinStab Novelle 2020) Auf Grund des § 44b Abs. 2 Nationalbankgesetz 1984 ? NBG, BGBl. Nr. 50/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2018, wird verordnet:

Die FinStab 2018, BGBl. II Nr. 183/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 vierter Absatz wird die Wortfolge ?grundsätzlich den Konsolidierungskreis gemäß Art. 11 Abs. 2 CRR zu umfassen? durch die Wortfolge ?grundsätzlich den Konsolidierungskreis gemäß Art. 11 Abs. 1 oder 2 CRR zu umfassen? ersetzt sowie nach der Wortfolge ?Meldepflichtige können? die Wortfolge ?bis zum Meldestichtag 31.12.2022? eingefügt.

2. § 6 entfällt.

3. § 11 Abs. 2 lautet:

?(2) Die Meldungen entsprechend den Beilagen A2, A3 und B2 sind unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber zum vierzigsten Bankarbeitstag nach...

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