Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates geändert wird

Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 372/1986, 289/1987 und 298/1988 wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates,

BGBl. Nr. 142/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 587/1989 wird wie folgt geändert:

  1. In Australien, China, Italien, Uruguay und USA sind folgende Untersuchungsanstalten zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt:

  2. In Frankreich und Portugal sind zusätzlich zu den bereits anerkannten...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT