Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Akkreditierung des Wifi-Österreich

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet:

§ 1. Das Wifi-Österreich (Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich) mit Sitz in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, wird als Stelle, die Personen zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Qualitätsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen und internen Auditoren

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig...

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