Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Beschuss- und Typenprüfzeichen für Handfeuerwaffen und die Typenprüfzeichen für Patronen 1999 ? Prüfzeichenverordnung 1999

Auf Grund der §§ 4, 5 Abs. 6 und 12 des Beschussgesetzes, BGBl. Nr. 141/1951, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 233/1984 wird verordnet:

§ 1. Die österreichischen Beschuss- und Typenprüfzeichen für Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen und Typenprüfzeichen für Patronen haben das im Anhang dargestellte Aussehen.

§ 2. Auf Grund des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen, BGBl. Nr. 269/1971, in der Fassung des Artikels II des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 233/1984 sind den in § 1 genannten Zeichen die jeweils entsprechenden, im Anhang dargestellten,

Beschuss- und Typenprüfzeichen folgender Staaten gleichzuachten: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland,

Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn...

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