Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Akkreditierung des Unterstützungsvereins für die Zertifizierungsstelle des Berufsförderungsinstitutes (bfi-CERT) zur Zertifizierung von Personen

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet:

§ 1. Der Unterstützungsverein für die Zertifizierungsstelle des Berufsförderungsinstitutes (bfi-CERT)

mit Sitz in 8700 Leoben, Kappenstraße 7, wird als Stelle, die Personen zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von TQM-Managern.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden...

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