Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 578/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987,

zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 453/1991, wird wie folgt geändert:

  1. Die Anlage 3 (Warenliste in der Einfuhr) wird wie folgt geändert:

  2. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

Die Tarifnummern und Unternummern 7118 ex 90, 7201, 7203...

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