Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein - Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner oder

44. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein - Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH (BE-Ü-VO) geändert wird

Gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH", BGBl. Nr. 502/1995, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein - Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH (BE-Ü-VO), BGBl. II Nr. 335/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 489/2001 wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge "der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie" durch die Wortfolge "des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie" ersetzt.

2. § 1 Abs. 1 lautet:

"(1) Der Brenner Eisenbahn GmbH werden folgende Planungs- bzw. Baumaßnahmen übertragen:

a) die umfassende Planung im Zusammenhang mit dem Bau und die Planung der Erhaltung des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein - Raum Innsbruck;
Planungszeitrahmen: vier Jahre; Planungskostenrahmen: 58,138 Millionen Euro (Preisbasis:1. Jänner 1996);
b) der Bau des Hochleistungsstreckenabschnittes Kundl/Radfeld - Baumkirchen;
Bauzeitrahmen: sechs Jahre ab Baugenehmigung;
c) die Durchführung vorbereitender Maßnahmen zur umfassenden Planung des Baues und die Grundsatzplanung des Hochleistungsstreckenteiles Raum Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner (Brenner Basistunnel) als Mitglied einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung;
Planungszeitrahmen: zwei Jahre; Planungskostenrahmen: 8,357 Millionen Euro (Preisbasis: 1. Jänner 1999);
d) die umfassende Planung des Baues des Hochleistungsstreckenteiles Raum Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner (Brenner Basistunnel) als Mitglied einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung;
Planungszeitrahmen: drei Jahre; Planungskostenrahmen: 45 Millionen Euro (Preisbasis: 1. Jänner 2002).
Der Kostenrahmen für die unter lit. b angeführten Baumaßnahmen wird nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt."

3. § 3 Abs. 2 bis 4 lauten:

"(2) Der...

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