July 15, 1994
Teil I
- Bundesgesetz über das militärische Disziplinarrecht (Heeresdisziplinargesetz 1994 ? HDG 1994)
- Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 1992, das Bundesgesetz über militärische Auszeichnungen, das Auslandseinsatzgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (Heeresdisziplinarrechtsanpassungsgesetz 1994 ? HDAG 1994)
- Bundesgesetz über die Berufsförderung von Militärpersonen auf Zeit (Militärberufsförderungsgesetz ? MilBFG)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen vom 4. Mai 1910 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 4. Mai 1949
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 revidiert in Stockhohn am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Straßenmarkierungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 7 zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Ersten und der Zweiten Haager Friedenskonferenz von 1899 und 1907
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung der Protokolle Nr. 3 und Nr. 5
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen vom 12. September 1923 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. Jänner 1947
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 8 zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde
- Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und über die Aufhebung des § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 durch den Verfassungsgerichtshof
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn ? Anschlußstelle Melk (Umbau) im Bereich der Stadtgemeinde Melk
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann im Pongau
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Pfandleiher
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben der Land- und Forstwirtschaft bezeichnet werden, die der Genehmigungspflicht nicht unterliegen
- Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über geringfügige Veränderungen und Maßnahmen betreffend Fahrbetriebsmittel (Verordnung über geringfügige Veränderungen an Fahrbetriebsmitteln)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heizöl geändert wird
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)