Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Prüfzeichenverordnung 2013 geändert wird

434. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Prüfzeichenverordnung 2013 geändert wird

Auf Grund der §§ 4, 5 Abs. 6 und 12 des Beschußgesetzes, BGBl. Nr. 141/1951, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, wird verordnet:

Die Prüfzeichenverordnung 2013, BGBl. II Nr. 444/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge ?des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend? durch die Wortfolge ?der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort? ersetzt.

2. Dem § 1 wird folgender Abs. 4 angefügt:

?(4) Die österreichischen Zeichen für den nationalen Beschuss von Handfeuerwaffen haben folgendes Aussehen:

Beschussamt Wien Beschussamt Ferlach

?

3. Dem Text des § 4 wird die Absatzbezeichnung ?(1)? vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

?(2) Der Titel, § 1 Abs. 4, die Bezeichnung des § 4 Abs. 1 und § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2019 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.?

4. Dem Text des § 5 wird die Absatzbezeichnung ?(1)? vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

?(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 434/2019 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015...

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