Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kunststofftechnologie (Kunststofftechnologie-Ausbildungsordnung)

117. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kunststofftechnologie (Kunststofftechnologie-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, wird verordnet:

Lehrberuf Kunststofftechnologie§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsDer Lehrberuf Kunststofftechnologie ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.
  • (2)Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.
  • Berufsprofil§ 2.Paragraph 2,
  • (1)Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Kunststofftechnologie über folgende berufliche Kompetenzen:
  • (2)Absatz 2Fachliche Kompetenzbereiche:
  • 1. Kunststofftechnische Grundlagen und Werkstofftechnik
    Der Fachkraft sind die Grundlagen der Kunststoffbe- und -verarbeitung, beginnend von den eingesetzten Kunststoffen und Additiven, den in der Kunststoffbearbeitung angewendeten Werkzeugen und Maschinen über die Kunststoffmaschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen samt dem Fachvokabular der Branche geläufig. Auch sind ihr neue Trends in der Kunststoffbranche wie zB additive Verfahren bekannt.
    Die Fachkraft übernimmt und identifiziert die in unterschiedlichen Lieferformen angelieferten Kunststoffe und Additive, prüft diese auf Verwendbarkeit und lagert diese ein oder stellt sie für die Produktion auftragsgemäß bereit. Oft müssen diese Roh- und Hilfsstoffe noch aufbereitet und weiterverarbeitet werden. Dazu nutzt die Fachkraft technische Unterlagen und berechnet zB anhand von Rezepturen die Mischungen von Kunststoffen und Additiven, welche gemischt und homogenisiert sowie weiterverarbeitet werden. Um unterschiedliche Kunststoffe auch unterscheiden zu können, bestimmt sie vor allem Thermoplaste mittels einfacher Methoden.
    2. Kunststoffbe- und -verarbeitung
    Die Fachkraft bereitet gemäß den anstehenden Aufträgen und auszuführenden Arbeiten Handwerkzeuge und Maschinen usw. vor und prüft vor dem Einsatz deren Sicherheit durch Sicht- und Funktionskontrollen und setzt im Anlassfall geeignete Maßnahmen.
    Um Kunststoffhalbzeuge oder Kunststoffbauteile spanend und spanlos zu bearbeiten, warm umzuformen und zu fügen (chemisch und thermisch) verwendet die Fachkraft Handwerkzeuge oder Maschinen. Etwaige Bearbeitungsfehler erkennt und behebt sie.
    Die Fachkraft reinigt, baut um oder rüstet Kunststoffmaschinen, um diese für die Kunststoffverarbeitung vorzubereiten. Je nach Art der betrieblich hergestellten Kunststoffprodukte und den zugehörigen Produktionsverfahren (wie Extrusion, Spritzguss, Thermoformen, Laminieren) bedient und überwacht sie nach dem Anfahren der Produktion die Kunststoffmaschinen, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb sicher zu stellen und erfasst, interpretiert und dokumentiert dabei Betriebsdaten. Die Fachkraft bereitet Formen oder Werkzeuge vor und führt nach Produktionsende einfache Wartungsarbeiten aus. Störungen an Kunststoffmaschinen beseitigt sie fachgerecht und sicher. Betriebsdaten wie Temperatur, Druck, Drehzahl, Leistungsaufnahme, Schwingungen kann sie aus automatisierten Systemen auslesen sowie interpretieren und nutzt diese zur Regelung und Überwachung des Produktionsprozesses und zum Sicherstellen der Produktqualität. Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) werden dabei über die IT- Netze oder Cloudlösungen gesichert.
    Darüber hinaus bedient sie auch die betriebsspezifischen Peripheriegeräte bzw. Nachfolgeeinrichtungen zur weiteren Verarbeitung der betrieblichen Kunststoffprodukte wie etwa das Veredeln der Kunststoffoberflächen, um die gewünschten Effekte oder Eigenschaften zu erreichen. Etwaige Fehler an Kunststoffprodukten erkennt die Fachkraft und behebt die Ursachen in der Produktion.
    Eine weitere Tätigkeit der Fachkraft ist das Entwickeln von neuen Kunststoffprodukten gemäß Vorgaben. Dazu entwickelt sie verschiedene Kunststoffprodukte und erstellt dazu die notwendigen Zeichnungen, führt Berechnungen durch und wählt geeignete Materialien aus.
    3. Produktions- und Prozessmanagement
    Die Fachkraft erkennt, wie das Produktionsmanagement die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB Computer Integrated Manufacturing ? CIM) und die Logistikprozesse von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beeinflusst, wobei sie im Rahmen des Produktionsmanagements an der Personalplanung mitwirkt. Um Betriebs- und Maschinendaten zu erfassen, um diese für die Bewertung der Produktionseffizienz und der Qualität zu nutzen, werden Systeme zur Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendatenerfassung (MDE) sowie Manufacturing Execution Systems (MES) eingesetzt. Auch nutzt die Fachkraft Methoden zur Verbesserung, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Um die Qualität in der Produktion sicher zu stellen, wirkt sie bei der Ermittlung der Prozessfähigkeit sowie bei der Durchführung von Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchungen zur Beurteilung der Güte von stabilen Produktionsprozessen mit.
    Im Rahmen des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems verwendet die Fachkraft unterschiedliche Prüfmittel, um Zwischenprodukte und Endprodukte anhand vorgegebener Prüfmerkmale zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Prüfergebnisse interpretiert sie, prüft diese auf Plausibilität und erkennt etwaige Fehlerquellen. Darüber hinaus führt sie aber auch einschlägige mechanische, thermische und rheologische Materialprüfungen mit den geeigneten Prüfmitteln und Prüfverfahren durch. Erkennt die Fachkraft Abweichungen von den Vorgaben, leitet sie in Absprache Korrekturmaßnahmen ein. Erstbemusterungen führt die Fachkraft im Rahmen von Erstbemusterungsprozessen aus.

  • (3)Absatz 3Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft folgende fachübergreifende Kompetenzen ein.
  • 1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Die Fachkraft wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
    3. Digitales Arbeiten
    Die Fachkraft wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ? Datenschutz-Grundverordnung).

    Berufsbild§ 3.Paragraph 3,

  • (1)Absatz einsZum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  • (2)Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  • (3)Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  • (4)Absatz 4Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  • (5)Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
  • 1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
    Die auszubildende Person kann
    1.1.1eins Punkt eins Punkt einssich in den Räumlichkeiten und im Lehrbetrieb zurechtfinden.
    1.1.2eins Punkt eins Punkt 2die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen.
    1.1.3eins Punkt eins Punkt 3die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
    1.1.4eins Punkt eins Punkt 4die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
    1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des
    ...

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