Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert wird

112. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert wird

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 7, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, wird verordnet:

Die Lehrberufslisteverordnung, BGBl. II Nr. 41/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 311/2022, wird wie folgt geändert:Die Lehrberufslisteverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2020,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In der Anlage 1 wird in der Tabelle folgende Zeile entsprechend der alphabethischen Reihenfolge eingefügt:

?

Abwassertechnik 3 Chemieverfahrenstechnik 1. voll
Gerberei 1. voll
Labortechnik 1. voll
Prozesstechnik 1. voll
Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferin 1. voll

?

2.Novellierungsanordnung 2, In der Anlage 1 entfällt in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Bautechnische Assistenz und Medienfachmann/ Medienfachfrau jeweils in der ersten Spalte der Ausdruck ?(Ausbildungsversuch)?.

3.Novellierungsanordnung 3, In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Bootbauer/Bootbauerin, Kunststoffverfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, Skibautechnik und Tischlereitechnik ? Schwerpunkt Modell- und Formenbau jeweils die Bezeichnung ?Kunststofftechnik? durch die Bezeichnung ?Kunststofftechnologie? ersetzt.

4.Novellierungsanordnung 4, In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Chemieverfahrenstechnik, Gerberei und Schädlingsbekämpfer jeweils in der dritten Spalte die Bezeichnung ?Entsorgungs- und Recyclingfachmann ? Abwasser/ Entsorgungs- und Recyclingfachfrau ? Abwasser? durch die Bezeichnung ?Abwassertechnik? ersetzt.

5.Novellierungsanordnung 5, In der Anlage 1 entfallen in der Tabelle in der Zeile betreffend den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachkraft in der dritten Spalte die Bezeichnung ?Entsorgungs- und Recyclingfachmann ? Abwasser? in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann ? Abwasser zugeordneten Ziffern ?1.? und ?2.? und in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT