Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes geändert wird

Auf Grund des § 14a Abs. 2 und des § 14b Abs. 1 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 516/1995, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes, BGBl. Nr. 38/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 881/1995 wird wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs. 1 Buchstabe c lautet:,,

    1. im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Seebergsattel, Loibltunnel, Wurzenpaß.“

  2. § 3 Abs. 2 Buchstabe c lautet:,,

    1. im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Seebergsattel, Loibltunnel, Wurzenpaß.“

  3. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

    Zollamt Brennerpaß in Gries am Brenner,“

  4. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

    Zollamt Reutte in Reutte.“

  5. In Anlage 2 zu § 1 entfällt in Abschnitt D die Zeile:,,

    Zollamt Lavamünd in Lavamünd,“

  6. In Abschnitt E der Anlage 3 zu § 1 wird vor dem Wort „Villach“ folgende Wortfolge eingefügt:,,

    Lavamünd Abfertigung im Straßenverkehr“

  7. In Anlage 3 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

    Brennerpaß Brenner-Straße Abfertigung im Straßenverkehr“

  8. In Abschnitt F der Anlage zu § 2 lautet der örtliche Bereich des Zollamtes Innsbruck:,,

    Innsbruck Landeshauptstadt Innsbruck Bezirk...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT