Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz 1982, BGBl. Nr. 591, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 419/1991, geändert wird (ASFINAG-Gesetz-Novelle 1993)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das ASFINAG-Gesetz, BGBl. Nr. 591/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 419/1991, wird wie folgt geändert:

  1.   Im Artikel VII § 1 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 neu eingefügt:

    „(4) Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat ferner die Finanzierung sonstiger Investitionsausgaben für Eisenbahnanlagen der Österreichischen Bundesbahnen für einen Kostenbetrag von bis zu 900 Millionen Schilling im Jahr 1993 zu übernehmen. Der im Abs. 3 festgelegte Gesamtfinanzierungsrahmen gilt auch für diese Ausgaben."

  2.   Im Artikel VII § 3 Abs. 3 lautet der 1. Satz:

    „Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat weiters den Österreichischen Bundesbahnen, soweit diese den Bau von Hochleistungsstrecken gemäß § 1 Abs. 2 und sonstiger...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT