Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung, über den Schutz der Bundesbediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln geändert wird

293. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über den Schutz der Bundesbediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln geändert wird

Auf Grund der §§ 4, 6 Abs. 2, 12, 14, 17, 39 Abs. 1 und 2 und des § 87 Abs. 1 und 2 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 70/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 131/2003, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung über den Schutz der Bundesbediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, BGBl. II Nr. 392/2002, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1

  1. entfallen die Absatzbezeichnung "(1)" und Abs. 2,

  2. wird der Ausdruck "(AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 313/2002" durch den Ausdruck "(AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000, in der jeweiligen Fassung" ersetzt.

2. Dem § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

(4) § 1 in der...

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