Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz werden wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes Das Sonderunterstützungsgesetz, BGBl. Nr. 642/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 764/1996, wird wie folgt geändert:

  1. Dem § 15 wird folgender Satz angefügt:

    „§ 21a AlVG ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Summe nach § 21a Abs. 4 AlVG den monatlichen Anspruch auf Sonderunterstützung nicht übersteigen darf, wobei Sonderzahlungen davon nicht berührt werden.“

  2. Dem Artikel V wird folgender Abs. 14 angefügt:

    „(14) § 13 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.“

    Artikel 2

    Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes Das Nachtschwerarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 354/1981, zuletzt geändert durch...

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