Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 30. November 1982 über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen, BGBl. Nr. 632/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 163/1991, und das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft im Jahre 1976 und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen, BGBl. Nr. 256/1976, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL Nr. 163/ 1991, aufgehoben werden

Der Nationalrat hat beschlossen.

  1. Das Bundesgesetz vom 30. November 1982 über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen, BGBl. Nr. 632/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 163/1991, tritt außer Kraft.

  2. Das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft im Jahre 1976 und über die zugehörigen budgetären, Maßnahmen, BGBl. Nr. 256/1976...

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