Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro- Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht ? EUG-PMM)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung des Patentgesetzes 1970

2 Änderung des Patentverträge-Einführungsgesetzes 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes 4 Änderung des Schutzzertifikatsgesetzes 1996

5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes 6 Änderung des Markenschutzgesetzes 1970

7 Änderung des Musterschutzgesetzes 1990

Artikel 1

Änderung des Patentgesetzes 1970

Das Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 175/1998 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird wie folgt geändert:

  1. In den in Spalte 1 angeführten Rechtsvorschriften wird die Abkürzung „S“ durch die Abkürzung „€“

    ersetzt und an die Stelle der in Spalte 2 angeführten Schillingbeträge treten die jeweils in Spalte 3

    angeführten Eurobeträge:

  2. § 172b lautet:

    㤠172b. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

    (2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.“

  3. Nach § 174 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt:

    „(8) § 78 Abs. 1, § 82 Abs. 2, §§ 83, 120 Abs. 5, § 166 Abs. 1, 3 und 4 und § 168 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

    Artikel 2

    Änderung des Patentverträge-Einführungsgesetzes Das Patentverträge-Einführungsgesetz, BGBl. Nr. 52/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 175/1998, wird wie folgt geändert:

  4. In den in Spalte 1 angeführten Rechtsvorschriften wird die Abkürzung „S“ durch die Abkürzung „€“

    ersetzt und an die Stelle der in Spalte 2 angeführten Schillingbeträge treten die jeweils in Spalte 3

    angeführten Eurobeträge:

  5. Nach § 25 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

    „(6) § 22 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

  6. Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt:

    „§ 25a. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden...

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