Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, BGBl. Nr. 177/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/1997, wird wie folgt geändert:

  1. § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

    „(3) Der Bund hat die besondere Hilfeleistung an Wachebedienstete oder Hinterbliebene auch zu erbringen, wenn der Wachebedienstete einen Dienst- oder Arbeitsunfall im Zuge einer Ausbildung erleidet, der er sich im Hinblick auf die Notwendigkeit unterzieht, im Rahmen seines Dienstes Gefahr aufzusuchen oder im Gefahrenbereich zu verbleiben (Abs. 1 Z 1).“

  2.   In  § 7  Abs. 1  wird  der  Ausdruck Â...

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