Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn ? Anschlußstelle ?Loosdorf? im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/1997 und des § 31 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

(UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 773/1996,

wird verordnet:

Die Anschlußstelle „Loosdorf“ der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle „Loosdorf“ liegt zwischen AB-km 74,00 und AB-km 75,00

und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 5246 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden...

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