Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Akkreditierungsgebührenverordnung, die Akkreditierungsversicherungsverordnung, die Allgemeine Lehrabschlussprüfungsordnung, die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, die Arbeiterkammer- Wahlordnung, die Ausbilderprüfungsordnung, die Beglaubigungsstellenverordnung, die Entgeltrichtlinienverordnung 1994 ? ERVO 1994, die Gebarungsrichtlinienverordnung, die Kalibrierdienstverordung, die Reisebürosicherungsverordnung ? RSV, die Notstandshilfeverordnung, die Unternehmerprüfungsordnung, die Verbraucherkreditverordnung, die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ziviltechnikerprüfung, die Baug

Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1. Änderung der Akkreditierungsgebührenverordnung 2. Änderung der Akkreditierungsversicherungsverordnung 3. Änderung der Allgemeinen Lehrabschlussprüfungsordnung 4. Änderung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung 5. Änderung der Arbeiterkammer-Wahlordnung 6. Änderung der Ausbilderprüfungsordnung 7. Änderung der Beglaubigungsstellenverordnung 8. Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung 1994

9. Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung 10. Änderung der Kalibrierdienstverordnung 11. Änderung der Notstandshilfeverordnung 12. Änderung der Reisebürosicherungsverordnung – RSV 13. Änderung der Unternehmerprüfungsordnung 14. Änderung der Verbraucherkreditverordnung 15. Änderung der Wohnbaustatistikverordnung 1980

16. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen 17. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler 18. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ziviltechnikerprüfung 19. Änderung der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung 20. Änderung der Bauträger-Befähigungsnachweisverordnung 21. Änderung der Berufsdetektive-Befähigungsnachweisverordnung 22. Änderung der Bestatter-Befähigungsnachweisverordung 23. Änderung der Buchhalter-Befähigungsnachweisverordnung 24. Änderung der Drogistengewerbe-Befähigungsnachweisverordnung 25. Änderung der Drucker- und Druckformenhersteller-Befähigungsnachweisverordnung 26. Änderung der Fußpfleger-Befähigungsnachweisverordnung 27. Änderung der Fremdenführer-Befähigungsnachweisverordnung 28. Änderung der Gastgewerbe-Befähigungsnachweisverordnung 29. Änderung der Kosmetiker-Befähigungsnachweisverordnung 30. Änderung der Reisebürogewerbe-Befähigungsnachweisverordnung 31. Änderung der Unternehmensberater-Befähigungsnachweisverordnung 32. Änderung der Vulkaniseure-Befähigungsnachweisverordnung 33. Änderung der Waffengewerbe-Befähigungsnachweisverordnung 34. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994

35. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. Juni 1983 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Berater in Versicherungsangelegenheiten 36. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6. Juli 1978 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe des Betriebes von Sprengungsunternehmen 37. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. September  1977  über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Bewachungsgewerbe 38. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Elektrotechniker 39. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallateure 40. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln und das Gewerbe des Großhandels mit Giften 41. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Inkassoinstitute 42. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. Oktober 1976 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker 43. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Immobilienmakler und das Gewerbe der Immobilienverwalter 44. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure 45. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Spediteure einschließlich der Transportagenten 46. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Technischen Büros 47. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften 48. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des

§ 1 Abs. 1 Z 3 KMG)

49. Änderung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1989, BGBl. Nr. 316, über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Versicherungsmakler 50. Aufhebung der Grundpreisauszeichnungsverordnung Artikel 1

Änderung der Akkreditierungsgebührenverordnung Auf Grund des § 16 des Akkreditierungsgesetzes (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Verwaltungsabgaben für die nach dem Akkreditierungsgesetz durchzuführenden Amtshandlungen (Akkreditierungsgebührenverordnung

– AkkGebV), BGBl. Nr. 70/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 85/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Z 1 lit. a und Z 3 lit. a lauten jeweils:

„a) als Grundgebühr 5595 Euro“.

2. Im § 1 Z 1 lit. b wird die Wortfolge „500,– ab 1. Jänner 2002 jedoch 36,50 Euro“  ersetzt durch

„36 Euro“ und die Wortfolge „500000,– ab 1. Jänner 2002 jedoch 36340 Euro“  ersetzt durch

„36336 Euro“.

3. § 1 Z 2 lit. a lautet:

„a) als Grundgebühr 726 Euro“.

4. Im § 1 Z 2 lit. b und Z 3 lit. b wird die Wortfolge „500,– ab 1. Jänner 2002 jedoch 36,50 Euro“ ersetzt durch „36 Euro“.

5. Im § 1 Z 3 lit. c wird die Wortfolge „30000 S  ab  1. Jänner 2002 jedoch 2180 Euro“ ersetzt durch

„2180 Euro“.

6. Nach § 1 wird folgender § 2 angefügt:

„§ 2. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung der Akkreditierungsversicherungsverordnung Auf Grund des § 24 Abs. 3 des Akkreditierungsgesetzes (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Pauschaldeckungssummen von Versicherungsverträgen akkreditierter Stellen (Akkreditierungsversicherungsverordnung

– AkkVV), BGBl. II Nr. 13/1997, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 und 3 wird der Betrag von „12 Millionen  Schilling“  durch den Betrag von

„872074,01 Euro“ ersetzt.

2. In § 2 Abs. 2 wird der Betrag von „55 Millionen Schilling“ durch den Betrag von „3997005,88 Euro“

ersetzt.

3. Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt:

„§ 3. § 2 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002

in Kraft.“

Artikel 3

Änderung der Allgemeinen Lehrabschlussprüfungsordnung Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Lehrabschlussprüfungen festgelegt werden (Allgemeine Lehrabschlussprüfungsordnung),

BGBl. Nr. 670/1995, wird wie folgt geändert:

1. § 12 Abs. 1 lautet:

„§ 12. (1) Der Prüfungswerber hat für die Prüfung eine Prüfungstaxe an die Lehrlingsstelle zu entrichten, die für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2002 76,30 Euro und ab 1. Jänner 2003 4 vH des Gehaltes eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage und aufgerundet auf einen vollen Eurobetrag, beträgt. Im Falle einer Zusatzprüfung sowie einer Prüfung gemäß  § 27a Abs. 4 BAG ist als Prüfungstaxe die Hälfte dieses Betrages zu entrichten.“

2. § 13 Abs. 1 lautet:

„§ 13. (1) Die Mitglieder der Prüfungskommission haben von der Lehrlingsstelle eine Entschädigung für ihre Prüfungstätigkeit zu erhalten. Die zustehende Entschädigung beträgt für jede angefangene Stunde der Prüfungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2002 18,90 Euro und ab 1. Jänner 2003 1 vH des Gehaltes eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,

einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage und aufgerundet auf einen vollen Eurobetrag.“

3. Dem § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft.“

Artikel 4

Änderung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung Auf Grund des § 352 Abs. 14 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet:

Die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 454/1993, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 wird die Wortfolge „durch 50 teilbaren Schillingbetrag“  ersetzt durch die Wortfolge

„vollen Eurobetrag“.

2. Nach § 7 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3)  § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in...

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