Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien geändert werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 112 sowie hinsichtlich der in der Anlage enthaltenen Einstufungen von Unterrichtsgegenständen in die Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 362/1991, wird — hinsichtlich der Einstufungen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen — verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984, BGBl. Nr. 307, in     der     Fassung     der    Verordnungen     BGBl.

Nr. 363/1987 und 708/1990 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien wird wie folgt geändert:

  1.    Im  Artikel I   erhält   der  zweite  Absatz die Paragraphenbezeichnung „§ 1." und wird als § 2 angefügt:

    „§ 2. In allen Lehramtsausbildungen (§ 1 Z 1 bis 10) ist als freiwillige Veranstaltung ein Ausbildungslehrgang im Skilauf für Lehrer...

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