November 09, 2005
Teil III
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M170 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend die Beförderung von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung (UN 2015) in ortsbeweglichen Tanks, deren Eigenschaften der Anweisung T9 entsprechen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M173 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Codes LQ4 und LQ5 des Abschnittes 3.4.6
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M173 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Codes LQ4 und LQ5 des Abschnittes 3.4.6
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M170 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend die Beförderung von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung (UN 2015) in ortsbeweglichen Tanks, deren Eigenschaften der Anweisung T9 entsprechen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)