Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21 (COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung ? C-HAV)

224. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21 (COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung ? C-HAV) Auf Grund des Bundesgesetzes über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, BGBl. I Nr. 16/2020, und § 1 Z 2, 4, 7, 11 und 20 und § 2 Z 10 des Bundesgesetzes über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz ? C-HG), BGBl. I Nr. 23/2020, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1.

(1) Diese Verordnung gilt für

1. die Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 ? UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2019,
2. die Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Hochschulgesetzes 2005 ? HG, BGBl. I Nr. 30/2006, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2018,
3. die Fachhochschulen und Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen gemäß § 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes ? FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018, und
4. die Privatuniversitäten gemäß § 1 des Privatuniversitätengesetzes ? PUG, BGBl. I Nr. 74/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018.

(2) Diese Verordnung gilt für die Durchführung von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren für das Studienjahr 2020/21, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht abgeschlossen sind oder mit deren Durchführung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht begonnen worden ist.

Sondervorschrift zu einheitlichen Terminen und Fristen

§ 2.

(1) Verfahrensschritte, für die die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, dürfen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren für Bachelor- und Diplomstudien für das Studienjahr 2020/21 im Zeitraum von 13. Juli bis 15. September 2020 oder im Zeitraum von 28. bis 30. September 2020 durchgeführt werden, wobei der Termin grundsätzlich bis 15. Juni 2020, spätestens jedoch einen Monat vor der Durchführung, bekannt zu geben ist.

(2) Termine für einzelne...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT