September 02, 1998
Teil I
- Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums vom 30. Juni 1993 und im Beschluß des Fachausschusses für Mühlen vom 25. August 1994 durch den Verfassungsgerichtshof
- Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 28b Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war
- Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der zweite Satz des § 7 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen
- Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten gesetzwidrig waren
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, geändert wird
- Verordnung der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und für wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß Art. 104 Abs. 2 B-VG zur Besorgung der Geschäfte nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
- Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den fünften Nachtrag zum Arzneibuch
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über das Inverkehrbringen und Ausstellen sowie über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Sportboote geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
- ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN VERTRAGSSTAATEN DES NORDATLANTIKVERTRAGS UND DEN ANDEREN AN DER PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN TEILNEHMENDEN STAATEN ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG IHRER TRUPPEN
- Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)