March 27, 1997
Teil I
- Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen (Teilzeitnutzungsgesetz ? TNG)
- Bundesgesetz, mit dem das ABGB, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden und das Gesetz vom 24. Februar 1905 RGBl. Nr. 33 aufgehoben wird (Grundbuchsnovelle 1997 ? GBNov. 1997)
- Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem die Unterrichtsordnung für Schulen für Berufstätige erlassen wird (Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige ? SchUG-B)
- Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (Bundesstraßengesetznovelle 1996)
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maschinenmechaniker (Maschinenmechaniker-Ausbildungsordnung)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Anlagenelektriker (Anlagenelektriker-Ausbildungsordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Änderung der Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz und die Aufhebung der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. April 1954 über die Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen, BGBl. Nr. 70/1954
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (3. ÖBB-Ü-VO)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Bezeichnungen nach dem Weingesetz 1985 (Weingesetz-Bezeichnungsverordnung)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Werkzeugmechaniker (Werkzeugmechaniker-Ausbildungsordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße ? Halbanschlußstelle ?Flirsch? im Bereich der Gemeinde Flirsch
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)