March 31, 1992
Teil I
- Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird
- Bundesgesetz über besondere Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene (Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz ? WHG)
- Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden
- Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 1991/92
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 1989 ? BHV 1989) geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1992
- Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Luftverkehrsregeln 1967 geändert werden (LVR-Novelle 1992)
- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze auf das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates
- Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zur Durchführung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)