November 28, 1997
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten des Protokolls über den Beitritt der Regierung der Republik Österreich zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux- Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, in der Fassung der Protokolle vom 27. November 1990, 25. Juni 1991 und 6. November 1992 über den jeweiligen Beitritt der Regierungen der Italienischen Republik, des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik sowie der Griechischen Republik
- Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich zu den am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind
- Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1998
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie aus der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung (AEV Eisen ? Metallindustrie)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur 8. Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Massentierhaltung (AEV Massentierhaltung)
- Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Gebührenfreiheit für die Erteilung bestimmter Sichtvermerke geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung betreffend Ausnahmen von der Mautpflicht geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Neusiedl am See
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Arts and Media Management)?
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide, BGBl. Nr. 33/1993, geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen (AEV Kohleverarbeitung)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erdölverarbeitung (AEV Erdölverarbeitung)
- Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im Bundesbereich geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Industriemineralen einschließlich der Herstellung von Fertigprodukten (AEV Industrieminerale)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für 1998 festgesetzt werden (Landeshöchstzahlenverordnung 1998)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen sowie aus der Herstellung von Quecksilbermetall (AEV Edelmetalle und Quecksilber)
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)